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DEUTSCHLAND
THG-Prämie pro Jahr (Nur amtl. zugelassene Fahrzeuge)
Wer ein Elektrofahrzeug in Deutschland besitzt, nützt nicht nur seiner Umwelt. In Deutschland kann man bis zu 60 Euro jedes Jahr als THG Quote beantragen. Das NEUE ! Schlagwort dazu heißt Treibhausgasminderungsquote – kurz THG-Quote. Unter dieser Regelung können nun auch Privatpersonen und gewerbliche Fahrzeughalter unkompliziert die Treibhausgas-Einsparungen ihrer E-Zweiräder ab der Fahrzeugklasse L3e (über 45 km/h) an THG-Quotenhändler verkaufen. Wir haben die wichtigsten Infos dazu für Sie zusammengefasst.
Die Hintergründe zur THG-Quote im Detail
Bei der THG-Quote handelt es sich um ein Klimaschutz-Instrument, um Treibhausgase im Verkehrssektor zu verringern. Die Höhe dieser THG-Quote legt die Bundesregierung fest und sie steigt von Jahr zu Jahr. Im gleichen Ausmaß müssen Mineralölunternehmen den durch ihre Treibstoffe verursachten CO₂-Ausstoß jedes Jahr weiter senken. Wer das nicht schafft, muss Strafe zahlen oder THG-Quoten – also eingespartes CO₂ von Dritten – nachkaufen.
Vom Nachkauf konnten schon früher Energieversorger mit Grünstrom-Anteil profitieren. Sie dürfen das eingesparte Klimagas als Emissionszertifikat an die Mineralölunternehmen verkaufen. Der Preis dafür wird nicht vom Staat festgelegt, sondern bildet sich frei am Markt, abhängig von Angebot und Nachfrage.
Über 60 THG-Quotenhändler mit unterschiedlichen Angeboten
Auch Halter privater oder gewerblicher E-Autos und E-Motorräder bzw. E-Roller (ab der Fahrzeugklasse L3e) können seit dem Vorjahr indirekt mithandeln und sich Erlöse sichern. Das klappt durch die Übertragung ihrer Emissionseinsparungen an THG-Quotenhändler, die diese gebündelt mit den Mineralölkonzernen handeln.
Für die Übertragung bieten aktuell über 60 Händler fixe oder variable Prämien und teils erweiterte Angebote und Besonderheiten an. Eine gute Übersicht zu diesen Dienstleistern bieten etwa die Online-Portale electrive.net und Elektroauto-News.
In der Regel dauert das Ausfüllen eines Online-Formulars bei einem der THG-Quotenhändler nur wenige Minuten. Belege zur tatsächlichen Nutzung, also zum Beispiel wie viele Kilometer im Jahr zurückgelegt werden, sind dabei nicht notwendig. Den Besitz des E-Autos oder E-Motorrads/-Rollers kann man mit einem Scan bzw. Foto des Zulassungsbescheinigung Teil 1 nachweisen. Worauf Sie bei der Auswahl eines THG-Quotenhändlers achten sollten und wie der Emissionshandel funktioniert, lesen Sie auf der ADAC-THG-Website.
Zu beachten gilt es, dass die THG-Quote unter Umständen bei der deutschen Regierung wie so oft steuerpflichtig wird (§ 22 (3) Einkommenssteuergesetz), wenn die Freigrenze überschritten wird. Grundsätzlich gilt: Gehört das Elektroauto einer Privatperson, so sind die Auszahlungen aus der THG-Quote steuerfrei. Für Fahrzeuge im Betriebsvermögen gelten die allgemeinen steuerlichen Regelungen. Im Zweifel lohnt es sich, beispielsweise beim Steuerberater nachzufragen.
Urquelle: horwin.eu (in aktualisierter Form)
Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur verlängert die Förderung für einspurige E-Kraftfahrzeuge bis Frühjahr 2026 und stellt dafür 1,5 Millionen Euro bereit. Förderfähig sind E-Mopeds (Klasse L1e) und E-Motorräder Fahrzeugklasse L3e (über 45 km/h), wobei Privatpersonen bis zu 950 Euro, Unternehmen und Körperschaften bis zu 2.300 Euro pro Fahrzeug erhalten können. Die Förderung soll sowohl in Städten als auch im ländlichen Raum umweltfreundliche, platzsparende und leistbare Mobilität fördern. Mobilitätsminister Hanke und die Arge 2Rad sehen in der Maßnahme ein starkes Signal für die Mobilitätswende und eine klimafreundliche Zukunft. Besonders in urbanen Gebieten gelten E-Zweiräder als effiziente Alternative mit Vorteilen wie niedrigen Betriebskosten, CO₂-Freiheit und Staufreiheit. Die Arge 2Rad rechnet mit einem deutlichen Nachfrageanstieg und ruft zur umfassenden Nutzung des Potenzials dieser Technologie auf. Weitere Details zum Förderprozess folgen im Herbst 2025.
Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur verlängert die Förderung für einspurige E-Kraftfahrzeuge und setzt den Fördertopf bei 1,5 Millionen Euro an. Trotz des Konsolidierungsbedarfs ist die Verlängerung der Förderung Mobilitätsminister Peter Hanke ein wichtiges Anliegen: „Mit der Verlängerung der Förderung für einspurige E-Kfz und dem Ausbau der E-Ladeinfrastruktur setzen wir ein starkes Signal für die Mobilitätswende. E-Kfz-Zweiräder sind platzsparend, bieten genügend Reichweite für den alltäglichen Gebrauch und schonen obendrein die Umwelt. Gerade bei dieser Form der Mobilität sehen wir großes Potential, von konventionellen Verbrennerfahrzeugen auf emissionsfreie E-Fahrzeuge umzusteigen." Die Arge 2Rad zeigt sich darüber sehr erfreut und sieht in dieser Maßnahme einen wichtigen Schritt zur weiteren Stärkung der Elektromobilität auf zwei Rädern. Ab September 2025 können Förderanträge eingereicht werden, das Programm läuft bis zum Frühjahr 2026. Gefördert wird der Kauf von zweirädrigen E-Kleinkrafträdern vom Typ L1e (zum Beispiel Mopeds) und E-Krafträdern der Fahrzeugklasse L3e (über 45 km/h). Beide Fahrzeugtypen sind im Straßenverkehr unterwegs und dürfen nicht auf Radwegen fahren. Sie unterscheiden sich damit von jenen „E-Moped"-Typen, die auf Radwegen unterwegs sind.
"2-Räder gehören in jede Smart City"
„Diese Entscheidung ist ein starkes Signal für eine klimafreundliche, platzsparende und leistbare Mobilitätszukunft – sowohl in der Stadt als auch im ländlichen Raum", so Karin Munk, Generalsekretärin der Arge 2Rad. Besonders in urbanen Zentren bieten elektrisch betriebene einspurige Kraftfahrzeuge eine echte Alternative für die individuelle, leistbare Fortbewegung: null CO₂-Emissionen, keine Parkplatzprobleme, geringe Betriebskosten und rasches Vorwärtskommen ohne Stau sind gewährleistet. Aber auch außerhalb der Ballungsräume zeigen sich immer mehr Menschen überzeugt: Die Kombination aus Umweltfreundlichkeit, Effizienz und leistbarer Anschaffung macht die E-Mobilität auf zwei motorisierten Rädern zu einem entscheidenden Baustein der Verkehrswende. Die Arge 2Rad erwartet durch die verlängerte Förderung einen deutlichen Impuls für den Absatz im Segment der einspurigen E- Kraftfahrzeuge und ruft dazu auf, das volle Potenzial dieser Technologie zu nutzen: „Zweiräder gehören in jede Smart City – und sind auch am Land eine zukunftsfähige Lösung für viele Alltagswege."
Die Förderung im Überblick
Das Förderangebot richtet sich an Privatpersonen sowie an Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine. Die Pauschalfördersätze für Privatpersonen sind auf maximal 50 % der förderfähigen Kosten begrenzt, jene für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine auf maximal 30%.
E-Zweirad KFZ mit reinem Elektroantrieb Klasse L1e
350 Euro Zweiradimporteure + 600 Euro BMIMI – insgesamt 950 Euro pro Fahrzeug
E-Zweirad KFZ mit reinem Elektroantrieb Klasse L3e ≤ 11 kW (15 PS)
500 Euro Zweiradimporteure + 1.200 Euro BMIMI – insgesamt 1.700 Euro pro Fahrzeug
E-Zweirad KFZ mit reinem Elektroantrieb Klasse L3e > 11 kW (15 PS)
500 Euro Zweiradimporteure + 1.800 Euro BMIMI – insgesamt 2.300 Euro pro Fahrzeug
Quelle: motochecker.de
Quellen und Tipps zur THG-Quote
Erklärung und Rechtstipps des ADAC
Erklärung und Rechtstipps der Verbraucherzentrale
Prämienvergleich THG-Quotenhändler (electrive.net)
Prämienvergleich THG-Quotenhändler (Elektroauto-News)