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Autohaus Rau GmbH
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Was bedeutet die Bezeichnung ZUG/LOF bzw. T3B ABS bei Quad`s ?

  • Die T3b ABS-Zulassung ist Teil der EU-Typgenehmigung für landwirtschaftliche Zugmaschinen mit ABS.

  • Diese Fahrzeuge sind nicht wie normale Pkw oder Motorräder besteuert, sondern profitieren von einer pauschalen Steuerregelung, ähnlich wie bei der früheren LOF/ZUG-Zulassung.

  • Im Gegensatz dazu würden Quads mit VKP-Zulassung (bis 15 kW) 21,07 € pro angefangene 100 ccm Hubraum zahlen—also deutlich mehr bei größeren Motoren.

Wichtig zu wissen:

  • Die T3b ABS-Zulassung erlaubt höhere Geschwindigkeiten (über 60 km/h), da das ABS-System die Begrenzung aufhebt.

  • Sie ist besonders attraktiv für leistungsstarke Quads mit offener Leistung und Anhängerkupplung.

Quads haben eine T3b ABS oder LOF/ZUG Zulassung. Das heißt offene eingetragene Leistung und eine höhere Anhängelast bei gebremsten Anhängern als bei der damaligen Zulassungsart VKP (bis 15 KW) im Brief (COC) eingetragen.

Ausserdem sind T3b ABS und LOF/ZUG Fahrzeuge im Vorteil bei der KFZ Steuer. Diese beträgt im Jahr 33 Euro bei unbegrenztem Hubraum, anstatt der bisherigen VKP Zulassung ( 21,07 €/ pro angefangene 100 ccm)

Heutige Fahrzeuge werden als T3b ABS oder LOF/ZUG Zulassung zugelassen. Die damalige Zulassungsart VKP brauchte vorne nur einen Scheinwerfer und hinten nur ein Rück und Bremslicht.  Gültig für die gesamte EU mit COC Papieren oder mit COC und deutschem Fahrzeugbrief. T3b ABS oder LOF/ZUG Fahrzeuge haben im Vergleich zu VKP Fahrzeugen eine höher eingetragene Anhängelast für gebremste Anhänger. T3b ABS oder  Zugmaschinen Zulassung braucht vorne 2 Scheinwerfer und hinten 2 x Rück und Bremslicht getrennt rechts und links, sowie eine Nebelschlußleuchte. Anhängerkupplung und mit Steckdose ist bereits verbaut. Offene Leistung eingetragen.

Am dem 1. November gelten ATVs, Quads und Side by Sides ausschließlich die EU-Typgehmigungsvorschriften für die jeweilige Fahrzeugklasse. Bei ATVs und Quads ist dies die Klasse T3b. Side by Sides werden mehrheitlich der Klasse T1b zugeordnet. In beiden Klassen sind die EU-Anforderungen etwa hinsichtlich der Abgasemission oder der Geräuschentwicklung weitaus strenger gefasst als bei der bisherigen LoF-Zulassung. Bei den Side by Sides wird es noch komplexer, weil hier unter anderem auch Vorschriften hinsichtlich der Stabilität des Überrollkäfigs oder der Sitz- und Gurtverankerungen hinzukommen.

Für die Typgenehmigungsverfahren sind die Hersteller, bzw. Importeure zuständig. In beiden Klassen ist die Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h begrenzt.

 

Hersteller, die ihre Fahrzeuge mit einer Typgenehmigung der Klasse T3b und zusätzlich mit ABS anbieten sind von der Reduzierung auf 60 km/h nicht betroffen. Denn mit einem Antiblockiersystem an Bord entfällt die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h.

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Quads haben bis Ende 2024 eine LOF/ZUG Zulassung. Das heißt offene Leistung
 
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